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Vor- und Nachteile von Arbeitszeitkonten

Ein vielgepriesenes Element der Flexibilisierung der Arbeitszeiten sind sogenannte Arbeitszeitkonten. In Zeiten hohen Auftragseingangs können so durch die bestehende Belegschaft Spitzen abgearbeitet werden, während man die so kumulierten Mehrstunden bei einer kurzeitigen Flaute abbummeln kann. Insbesondere in zyklischen Branchen wird diese Methode gerne praktiziert. Somit müssen beispielsweise Werksarbeiter während der teilweise noch üblichen Betriebsferien nicht ihren Jahresurlaub aufbrauchen, wenn Guthaben an Arbeitszeit vorher aufgebaut wurden. Umgekehrt können „Minusstunden“ zu einem späteren Zeitpunkt durch Mehrarbeit ohne den Weg über die Lohnverrechnung ausgeglichen werden. Zu guter Letzt bieten manche Arbeitgeber an, angewachsene Guthaben im Zuge der Verrentung zusammen mit Resturlaub oder im Rahmen von gesetzlich verankerten Altersteilzeitmodellen mit dem Ziel eines früheren Ausscheidens des älteren Arbeitnehmers anzudocken. Diese Möglichkeiten bergen aber auch diverse Risiken für die Gesundheit und auch finanzieller Art, die man nicht unterschätzen sollte.

 

Grundsätzlich gewähren Arbeitnehmer, die Überstunden auf diese Arbeitszeitkonten gutschreiben lassen, ihrem Arbeitgeber einen Kredit. Unabhängig davon, wann bzw. zu welchem Anlass der Ausgleich stattfinden soll. Im Falle einer Betriebsinsolvenz besteht nämlich die Gefahr, dass angesammelte Mehrarbeit für den Arbeitnehmer unwiederbringlich verloren geht. Bei der Berechnung des Insolvenzgeldes werden nämlich nur die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden der letzten drei Monate durch die zuständige Arbeitsagentur ausgezahlt. Die restlichen Ansprüche darüber hinaus wären bei der Insolvenztabelle anzumelden. Die Arbeitnehmer stehen in solchen Fällen nicht besser da als alle anderen normalen Gläubiger. Eine bevorzugte Bedingung erfolgt nicht. Je nach Situation steht also das Risiko eines Totalausfalls im Raum. Auch viele andere Lohnausgleichsmodule wie etwa das Krankengeld im Rahmen der Lohnfortzahlung, aber auch das Arbeitslosengeld bemessen sich nach den tatsächlichen Vergütungen, die Arbeitszeitkonten sind außen vor. Es gibt Versicherungslösungen, welche diese Konten gegen die genannten Ausfallrisiken absichern. Es handelt sich hier um betriebliche Versicherungen, welche das Unternehmen als Arbeitgeber abschließen muss. In der Praxis versuchen Versicherungen aber immer wieder, die Verantwortung der Insolvenz im Hinblick auf Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf die Geschäftsführung abzuwälzen, damit es nicht zur Zahlungspflicht durch die Assekuranz kommt. Selbst wenn diese gerichtlich unterliegen sollte, dauern Verfahren viele Jahre, bis Arbeitnehmer in solchen Fällen eine finanzielle Kompensation erhalten. Daher empfiehlt es sich im Zweifel, die Guthaben auf den Arbeitszeitkonten zeitnah durch Freizeitausgleich abzufeiern. Dies minimiert das Risiko. Bei den Altersteilzeitmodellen geht das hingegen nicht. Hier setzen sich Arbeitnehmer weitgehend unkalkulierbaren Risiken aus.

 

Nicht unterschätzen sollte man aber auch gesundheitliche Gefahren. Wer ohnehin schon Vollzeit, das heißt zwischen 38 und 42 Stunden pro Woche im Schnitt arbeitet, stellt im Rahmen der regulären Arbeitszeit bereits den Großteil seiner Lebenszeit dem Arbeitgeber zur Verfügung. Erholung kann man ebenso wie Schlaf nicht bunkern oder aufschieben. Längst ist erwiesen, dass der Körper nicht wie ein Tank im Auto bei Gelegenheit und Bedarf gefüllt und dann gefahrlos in die Reserve gefahren werden kann. Alles hat Einfluss auf Stoffwechsel und vegetatives Nervensystem. Auch Arbeitgeber erleiden dadurch Nachteile, denn die betroffenen Mitarbeiter sind leichter gestresst, die Arbeitsleistung sinkt langfristig und die Arbeitssicherheit ist auch stets im Blick zu halten. Kurzfristig ist wie geschrieben vieles möglich. Wer aber meint, mehrere Monate täglich Stunden für eine dreimonatige Klettertour in Nepal aufbauen zu können, wird auch als junger Mensch bereits negative Aspekte spüren. Der ursprüngliche Gedanke, durch Flexibilität in Verbindung mit gleitender Arbeitszeit vom starren Gerüst des 8-Stunden-Tags (bei Vollzeit in Büroberufen etwa) wegzukommen, wird dadurch konterkariert.

 

Arbeitnehmer in Teilzeitanstellungen haben, wenn nicht familiäre Verpflichtungen den Ausschlag für dieses Arbeitsmodell gegeben haben, meist mehr Möglichkeiten bei diesen Arbeitszeitkonten. Allerdings wird Arbeitgebern dringend angeraten, diese Möglichkeit nicht durch Druck überzustrapazieren. Die betroffenen Mitarbeiter sollten die Möglichkeit haben, mitzuentscheiden. Auch sollte eine klare Planung bis zu bestimmten Endpunkten am Anfang aufgestellt werden: zu welchem Zweck ist Mehrarbeit konkret temporär nötig? Über wie viele Mehrstunden pro Tag/Woche/Monat spricht man? Ab wann und in welchem Zeitraum können die Mehrstunden durch Freizeitausgleich oder Extraurlaub abgebaut werden?
Macht man sich bereits zu Beginn gemeinsam Gedanken zu diesen Themen, tut das auch der Motivation des Einzelnen gut. Zudem kann man zu Hause mit Partner, Kindern etc. besser planen. Die Einhaltung dieser Spielregeln hilft also allen Beteiligten.

 

Manchmal besteht neben faktischer Mehrarbeit auch die Möglichkeit, Prämien, 13. Monatsgehalt, Provisionen u.a. nicht auszuzahlen zu lassen, sondern wertentsprechend ebenfalls auf das eigene Arbeitszeitkonto gutschreiben zu lassen. Dies kann in Ausnahmefällen wie der genannten langen Weltreise ein sinnvoller Weg sein, der auch steuerlich und sozialversicherungsrechtlich interessant ist. Eine Dauerlösung ist dies aber aus den genannten Gründen sicherlich nicht.

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Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de