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Vierbeiniger Kollege im Büro – sind Hunde am Arbeitsplatz erlaubt?

Hurra, der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, bald geht es los mit der neuen Herausforderung. Aber wohin mit dem eigenen Hund? Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, ihre besten Freunde auf vier Beinen mit zur Arbeit zu nehmen. Das gilt übrigens auch für Kinder. Während man seinen Nachwuchs aber im Normalfall in eine entsprechende Betreuungseinrichtung geben kann, hat man bei seinem Hund wenige Möglichkeiten der Unterbringung, während man arbeitet. Teilzeitbeschäftigte können meist den eigenen Hund ein paar Stunden am Tag alleine daheim lassen. Vollzeit und Haustier ist aber meist schwierig bis unmöglich. Daher ist es wichtig, bei der Auswahl des Arbeitsplatzes diesen Umstand bereits zu erwähnen. Damit riskiert man zwar eine Absage oder muss selbst absagen, aber man hat dann klare Verhältnisse. Wenn es aber klappt mit der Zusage, sollte man sich diese sowohl vom Arbeitgeber, als auch von den unmittelbar betroffenen Kollegen schriftlich geben lassen.

 

Überraschenderweise sind aber viele Unternehmen sehr aufgeschlossen gegenüber einem lebenden Büromaskottchen. Umfragen zeigen auch immer wieder, dass Befragte mehrheitlich einen Vierbeiner im Büro als Auflockerung sehen und einen solchen „Kollegen“ gerne begrüßen würden. Wenn der Chef auch mitspielt, sind dennoch ein paar Regeln zu beachten, damit sich alle wohlfühlen: Chef, Kollegen und auch der Hund selbst:

 

Man erwartet von seinen Kollegen, dass sie gepflegt in die Arbeit kommen. Das gilt natürlich auch für den Hund. Da Hunde nicht schwitzen können, bzw. bei Nässe gerne mal Gerüche ausdünsten, sollte man seinen Hund auf jeden Fall sauber ins Büro mitbringen. Dass der Hund alle Impfungen und was sonst noch für Gesundheit und Hygiene nötig ist, vorweisen sollte, ist selbstverständlich. Gassigehen muss natürlich mit den Arbeitszeiten vereinbar sein. In der Regel reichen aber der Gang zum Arbeitsplatz und die Mittagspause, in der man auch füttert.

Der Hund sollte von den Kollegen nicht umerzogen werden. Ein Büro ist weder eine Spielwiese, noch sollte der Hund im Hinblick auf Besucher allzu große Wachhundqualitäten aufweisen. Am besten hält man für einen kleinen Hund ein Körbchen bereit, für größere Artgenossen eine spezielle Decke, die man auch regelmäßig waschen sollte.

Meistens sind vor allem Großraumbüros an vielen Stellen ungünstig, denn der Hund hat ein besseres Gehör als Menschen, weshalb er z.B. ständige Druckergeräusche oder andere Maschinen als sehr störend empfindet. Die Nervosität steigt. Daher sollte man ein ruhiges Plätzchen aussuchen, welches auch nicht in Hör- oder Sichtweite zu Räumen mit Publikumsverkehr ist.

Viele Menschen sind tierlieb und wollen mit dem Hund gerne spielen oder ihn füttern. Unabhängig davon, dass die Arbeitsabläufe nicht spürbar gestört werden dürfen, muss der Hundehalter schon aus Eigeninteresse darauf achten, dass die lieben Kollegen den eigenen besten Freund nicht Angewohnheiten beibringen, die man ihm in einer Hundeschule o.ä. mühsam abtrainiert hat. Auch sollte man darauf achten, dass die Kollegen nicht unkontrolliert Leckerlis oder anderes zufüttern. Manche Hunde haben bestimmte Allergien, was zu großen Problemen führen kann. Am besten vereinbart man mit seinem Team, dass der Hund nur zu bestimmten Zeiten und nur in einem gewissen Umfang Nahrung erhält. Am sichersten ist es, den Hund immer selbst zu füttern. Klare Regeln vermeiden ungute Missverständnisse.

 

Zu guter Letzt sollte auch klar sein, was im Falle des Falles passiert. Dies kann die Beschädigung der Büroeinrichtung oder auch im schlimmsten Fall ein Biss sein. Selbstverständlich muss der Hund über den Halter haftpflichtversichert sein. Dies ist meistens in der Privat-Haftpflicht-Police enthalten. Dennoch sollte man den Versicherer darüber informieren, dass der Hund nicht nur im privaten Umfeld, sondern viel Zeit auch im Betrieb verlebt. Im schlimmsten Falle kostet dies ein paar Euro pro Jahr extra, aber im sogenannten Versicherungsfall erspart man sich damit viel Ärger bei der Schadensregulierung.

 

Sollte die anfängliche Euphorie bei Zwei- und auch Vierbeinern nach einer gewissen Zeit wegen negativen Eindrücken verflogen sein, muss man auch ein Exit-Szenario parat haben. Grundsätzlich kann nämlich die erteilte Genehmigung für die Hundemitnahme jederzeit widerrufen werden. Ein dauerhafter Rechtsanspruch besteht nicht. Hat man keine tierlieben Nachbarn oder einen solchen Verwandten, der in der Nähe wohnt, bieten sich gegen Entgelt sogenannte „Hundesitter“ an. Dies können Studenten, Hausfrauen oder auch spezielle Hundetrainerinnen sein, die z.B. eine „Hundepension“ betreiben. Am besten eruiert man schon vor dem Antritt der neuen Stelle diese Möglichkeiten, damit man für den Worst-Case eines Scheiterns diesen Plan B in der Tasche hat.

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Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de