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Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Alternative Betriebskindergarten?

Seit mehreren Jahren wird bei der großen Debatte rund um die Ermöglichung der Erwerbstätigkeit auch für junge Eltern auch immer wieder das Thema Betriebskindergarten angeführt. Dabei können Arbeitgeberverbände, Lobbyverbände und nicht zuletzt auch die politisch verantwortlichen Familienministerien von Bund und Ländern auf zahlreiche Musterbeispiele, vornehmlich bei großen Unternehmen verweisen. Sicherlich kann man festhalten, dass es bei größeren Betriebseinheiten seit Längerem einen Trend gibt, neben der Kantine für die Beschäftigten auch eine Kinderbetreuung für deren Nachwuchs anzubieten.

 

Diese Betriebskrippen bzw. -kindergärten müssen sich in aller Regel auch nicht vor den bestehenden Einrichtungen der öffentlichen Hand oder kirchlicher Träger verstecken. Mittels regelmäßiger Überprüfungen ist die Qualität sowohl der Einrichtung selbst, als auch der Erzieherinnen und Erzieher nicht nur gewährleistet, sondern oftmals überdurchschnittlich besser als in den öffentlichen Einrichtungen. Dies hängt auch damit zusammen, dass in Zeiten des sich immer mehr ausweitenden Fachkräftemangels Unternehmen, welche dies finanziell und räumlich stemmen können, eine betriebliche KiTa als Argument bei der Personalgewinnung einsetzen. Dies betrifft nicht nur den ländlichen Raum mit meist schwacher Infrastruktur, sondern ganz besonders west- und süddeutsche Ballungsgebiete mit einem traditionell schwachen Ausbau an solchen Kinderbetreuungsmöglichkeiten. War doch die klassische Familie mit dem arbeitenden Vater und der Mutter als Hausfrau in der alten Bundesrepublik lange Zeit das vorherrschende Ideal. Im Gegensatz dazu war es Teil der sozialistischen Weltanschauung der DDR, dass auch die Frauen in gleicher Weise am Erwerbsleben teilnehmen sollten. Diesen politisch motivierten Unterschied merkt man noch heute, 25 Jahre nach der Wende bei diesem speziellen Thema.

 

Hinzu kommen aber noch ganz pragmatische Aspekte: wer ein Jobangebot in einer anderen Stadt bekommt, wird diesem eher zusagen, wenn er weiß, dass der eigene Nachwuchs in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz betreut werden kann. Dies kann bei der individuellen Gewichtung sogar gegenüber Gehaltsbezügen, Anzahl der Urlaubstage oder anderen „harten“ Faktoren bei einem Stellenangebot den entscheidenden Ausschlag geben. Unternehmen, die stationäre Einrichtungen für Kinder auf dem Betriebsgelände anbieten, verschaffen sich somit einen Wettbewerbsvorteil.

Allerdings ist auch hier die öffentliche Darstellung mit Vorsicht zu betrachten. Es ist bekanntlich nicht alles Gold, was glänzt!

 

Dabei geht es weniger darum, den konkret angeführten Beispielen keinen Glauben schenken zu können. Keineswegs! Vielmehr ist es in der Realität aber so, dass der Betriebskindergarten bezogen auf die absolute Anzahl an Arbeitgebern und Arbeitnehmern (mit Kindern) in Deutschland eher die absolute Ausnahme ist. Mehr als verständlich wird das, wenn man sich die Unternehmensstrukturen hierzulande ansieht. Die allermeisten Unternehmen beschäftigten zwischen 5 und 50 Arbeitnehmer. Es ist also naheliegend, dass Unternehmen dieser Größenordnung die finanzielle Belastung eines eigenen Kindergartens in der Regel nicht schultern können und zudem oftmals – rein bezogen auf die eigene Belegschaft – gar kein ausreichender Bedarf an Betreuungsplätzen besteht. Lösungen gibt es mancherorts z.B. in Einkaufszentren, wenn sich die verschiedenen Einzelhandelsunternehmen quasi zusammenschließen und in eine gemeinsame Einrichtung investieren. Ähnliches existiert auch in manchem Gewerbegebiet oder Industriepark. Diese Beispiele dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auf Grund der kleinteiligen Wirtschaftseinheiten in Deutschland der Betriebskindergarten  eher nichtflächendeckend etabliert wird. Der starke Mittelstand ist eine der tragenden Säulen unserer stabilen Wirtschaftsentwicklung, war Triebfeder für den Wiederaufbau nach den Weltkriegen, als die Konzerne ebenso wie der Staat selbst am Boden lagen. Bei diesem spezifischen Thema erweist sich dieser Umstand aber als Nachteil, zumal auch anders als in Frankreich oder Italien (beide Länder haben einen enorm hohen Kinderbetreuungsgrad) der staatliche Wirtschaftssektor durch die zahlreichen Privatisierungen deutlich geschrumpft ist.

 

Die Politik wird sich also trotz der vielen schönen „Leuchttürme“, welche werbewirksam hervorgehoben werden, nicht vor der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe einer weiteren Verbesserung der Erwerbsmöglichkeiten BEIDER Elternteile drücken können. Neben dem, seit der Einklagbarkeit eines Krippenplatzes zum 01. August 2013 stark gestiegenen Ausbau des Platzangebotes für kleine Kinder gibt es aber noch zahlreiche andere Mittel und Wege, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne strukturelle Benachteiligung der jungen Mütter weiter zu verbessern. Zu nennen sind hier u.a. flexible Arbeitszeitmodelle (Zeitkonten, Home-Office, Videokonferenzen etc.), Eltern-Kind-Zimmer in ruhigen Teilen des Betriebsgebäudes oder sogar ein fallweiser 24-Stunden-Betreuungsservice („Nanny“) wenn Kinder während einer kurzfristigen Geschäftsreise untergebracht werden müssen.

 

Und ein Grundanliegen moderner Familienpolitik wird meistens gar nicht berücksichtigt: den Eltern mehr Zeit für ihre Kinder zu geben.

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Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de