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Pflichtversicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen steigen erneut

Für Arbeitnehmer in Deutschland wird es immer schwieriger, sich privat zu versichern, zudem wird es für viele Menschen mit mittleren Einkommen auch teurer.

 

Ab dem kommenden Jahr 2018 steigt die Einkommensgrenze, ab der man sich privat krankenversichern lassen kann, auf EUR 59.400,00 pro Jahr brutto. Das entspricht bei 12 gleichhohen Monatsgehältern EUR 4.950,00. Bis Ende 2010 musste man sogar drei Jahre hintereinander die Pflichtversicherungsgrenze vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung überschritten haben, immer schon schlägt diese Grenze bei Unterschreitung für privat Versicherte sofort zu. Wer im Jahr 2018 unterhalb dieser genannten Schwelle liegt, muss zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Immerhin wird zum Jahreswechsel 2011 wieder stets das Einkommen eines Kalenderjahres für die Bewertung der Sachlage herangezogen.

 

Daneben hat das Bundeskabinett auch die Berechnungsgrundlagen für die Beiträge aller vier gesetzlichen Versicherungen (KV, PV, AV, RV) angehoben. Bei Kranken-und Pflegeversicherung wird die maximale Einkommenshöhe, bis zu der Beiträge erhoben werden, auf EUR 4.425,00 monatlich angehoben. Das entspricht bei der gesetzlichen Krankenversicherung EUR 15,00 pro Monat mehr, sofern man über der bisherigen Berechnungsgrenze (2017: EUR 4.350,00 p. M.) lag und weiterhin liegt. Bei der gesetzlichen Arbeitslosen und Rentenversicherung geht es auf EUR 6.500,00 im Westen und EUR 5.800,00 in den neuen Bundesländern und Berlin nach oben.

 

Problematisch ist dies vor allem für Arbeitnehmer, die als Fachspezialisten in technischen, kaufmännischen oder handwerklichen Positionen mit einigen Jahren Berufserfahrung im Korridor zwischen EUR 50.000,00 und EUR 75.000,00 liegen. Hier schlägt nicht nur steuerlich die kalte Progression zu, sondern darüber hinaus auch die jährlich schleichende Beitragsanhebung bei den Sozialversicherungen mittels Anhebung der Bemessungsgrenzen bei gleichzeitiger Erhöhung der Hürde zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Politisches Ziel dabei ist, die Sozialsysteme leistungsfähig und zukunftsfest zu halten. Dies ist zwar ein löbliches Unterfangen, da es soziale Sicherheit bietet. Dennoch wird dieses Thema nur selten in politischen Diskussionen behandelt. Zu heiß scheint das Eisen zu sein, das man hier anfassen müsste. Im jüngsten Bundestagswahlkampf wurde von manchen Politikern angedacht, wenigstens die Parität zwischen Arbeitnehmer und -geber bei der Krankenversicherung wiederherzustellen. Momentan ist der Arbeitgeberbeitrag dauerhaft eingefroren, die Arbeitnehmer zahlen rund 1 % über deren Hälfte hinausgehend Zusatzbeiträge. Dies scheint im Hinblick auf eine mögliche Regierungskonstellation aber einstweilen vom Tisch zu sein. Bleibt für den „Mittelstand“ der Arbeitnehmerschaft die Hoffnung, dass wenigstens bei den Steuern eine Entlastung diese Mehraufwendungen bei den Sozialversicherungsträgern halbwegs auffangen.

 

Sicherlich wird es keiner Bundesregierung möglich sein, die Beiträge zu den Sozialversicherungen herabzusetzen. Schließlich winkt aus der Ferne schon das sogenannte Rentenloch: Neurentner ab dem Jahr 2030 dürfen nach derzeitigem Berechnungsstand nur mit durchschnittlich 40 % ihres letzten Bruttolohns als Rente rechnen. Sofern nicht gegengesteuert wird. So sehr man sich über steigende Lebenserwartung auch auf Grund rapide verbesserter Kranken- und Pflegeversorgung freuen mag und kann, so muss man die damit verbundenen Kostensteigerungen als Kehrseite der Medaille ansehen.

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Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de