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Immer weniger Arbeitnehmer erhalten Weihnachtsgeld

Willkommen im neuen Jahr!

Konnten Sie sich mit Ihrer November- oder Dezemberrechnung auch über einen Zuschlag in Form von Weihnachtsgeld freuen? Dann gehören Sie zu einer stetig kleiner werdenden Gruppe innerhalb der in Deutschland Beschäftigten.

Keine Frage, jeder freut sich über einen Zuschlag zu seinem normalen Monatsgehalt. Zumal am Jahresende nicht nur Geschenke gekauft werden wollen, sondern oftmals zahlreiche Ausgaben, die wie z.B. die Autoversicherung nur einmal pro Jahr anfallen, bezahlt werden müssen. Zudem ist es vielfach üblich geworden, über die Feiertage zu verreisen, was sich die entsprechenden Reiseunternehmen und Hotels auch ordentlich vergüten lassen. „Zwischen den Jahren“ ist mittlerweile Hochsaison, auch abseits der Wintersportorte.

Auf Basis der zur Verfügung stehenden Daten aus dem Jahr 2018 zeigen wir auf, wer überhaupt und wenn ja, wieviel Weihnachtsgeld erhalten hat.

Ein tariflich Beschäftigter kann sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit über die Zulage zum Fest freuen. 87 % aller dortigen Angestellten und Arbeiter haben auch letztes Jahr Weihnachtsgeld erhalten. Beim Branchenvergleich gibt es deutliche Unterschiede, was die Höhe betrifft. Längst nicht überall entspricht das Weihnachtsgeld einem Bruttomonatsgehalt bzw. die Hälfte davon, wenn im Sommer auch Urlaubsgeld in gleicher Höhe gewährt wird.

Das Statistische Bundesamt (DeStatis) hat einen bundesweiten Schnitt von EUR 2.583,00 pro Arbeitnehmer ermittelt. Wie immer liegt der alte Westen etwas darüber, die neuen Bundesländer etwas darunter. Tariflich basierte Arbeitsverträge haben aber nur noch 54 % aller Beschäftigten in Deutschland, Tendenz fallend. Allerdings orientieren sich viele Arbeitgeber an den Tarifvereinbarungen und bilden die dort dargestellten Entgelte entsprechend für ihre Arbeitnehmer ab. Wie fast immer kommt es auf das Kleingedruckte an, wenn ein individueller Vertrag geschlossen wurde: Sonderzahlungen aller Art werden oftmals mit bestimmten anderen Merkmalen, wie Betriebstreue, Betriebszugehörigkeit oder Erreichung bestimmter persönlicher oder auch allgemein betrieblicher Zielerreichungen gewährt, dies dann sogar gerne unter Vorbehalt, was einen theoretischen Rückzahlungsanspruch durch den Arbeitnehmer einschließt. Mit dem Fest Weihnachten haben also viele dieser Sondervergütungen nichts mehr zu tun. Die Statistiker vom DeStatis fassen daher unter diesem Begriff sämtliche Sonderzahlungen, die nicht mit einer persönlichen Zielerreichung verbunden sind, zusammen.

Insgesamt betragen die Sonderzahlungen dieser Art pro Jahr rund 50 Milliarden Euro brutto, davon allerdings rund 30 % erfolgs- oder leistungsabhängig. Bei einer Abschwächung des gegenwärtigen Aufschwungs sehen also viele Arbeitgeber hier die Möglichkeit künftiger Einsparpotentiale.

Allerdings erhalten mittlerweile ¼ aller Arbeitnehmer in Deutschland gar keine Jahressondervergütung im Sinne eines Weihnachtsgeldes mehr. Teilweise sind ganze Branchenzweige betroffen, wie etwa die Gebäudereiniger. Hier droht die zuständige Gewerkschaft Bauen-Agra-Umwelt bereits mit flächendeckenden Streiks, wenn renitente Arbeitgeber nicht endlich einlenken. Dieser Druck bringt teilweise Erfolg. So konnte 2018 beim ostdeutschen Bauhauptgewerbe diese tarifvertragliche Lücke geschlossen werden. Überzeugend ist in Zeiten des Fachkräftemangels auch die Möglichkeit, mittels dieser Sonderzahlungen Mitarbeiter zu binden. In der Regel wird das Weihnachtsgeld als prozentualer Bezug zum normalen Bruttomonatsgehalt ermittelt. Manchmal sind auch Festbeträge vereinbart, welche normalerweise die Geringverdiener leicht bevorzugen.

Am meisten quer durch alle Berufsgruppen erhalten Beschäftigte im Rohstoffgewerbe, so etwa bei der Öl- und Gasförderung, gefolgt von Rundfunk- und Fernsehen sowie von der Energiewirtschaft. Zwischen fast EUR 6.000,00 und mehr als 4.500,00 pro Mitarbeiter liegen die statistischen Werte laut DeStatis.

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Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de