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Flugreisen im Schengenraum ohne Ausweis? Keine gute Idee!

Seit einer gefühlten Ewigkeit sind wir es im europäischen Schengen-Raum gewohnt, vor Betreten eines Flugzeugs nicht mehr auf unsere Identität kontrolliert zu werden. Daran hat auch der vor knapp 12 Jahren eingeführte strenge Sicherheitscheck vor dem Boarding nichts geändert. Dort interessiert man sich für Nagelscheren und Flüssigkeiten im Handgepäck, interessanterweise aber nicht für die Identität der Reisenden.

Daher wurde schon so Mancher auf Geschäfts- oder Urlaubsreisen in die Nachbarländer leichtsinnig und reiste ohne entsprechende Ausweisdokumente. Meistens geht das gut, aber man sollte es nicht riskieren.

Die Versuchung ist groß, zumal Flugreisende, vor allem mit den bekannten Low-Budget-Anbietern, ohnehin oftmals nur mit dem noch kostenlos beförderten Handgepäck reisen. Für die Teilnahme an einer Messe oder auch privat für einen Städtetrip an einem verlängerten Wochenende reicht der Trolley. Die Regelungen aus Brüssel sind in diesen Fällen sehr einfach: man lässt die Fluggesellschaften darüber entscheiden, ob sie eine Kontrolle am Gate durchführen oder nicht. Zur Vereinfachung der Fluggastabfertigung und auch aus Kostengründen verzichten die meisten Carrier auf diese Zusatzmaßnahme.

Dennoch kann man sich als Fluggast nicht sicher sein, dass man ohne Ausweisdokument durchkommt. Zum Beispiel mussten während des G20 Gipfels vor einem Jahr mehrere Passagiere am Boden bleiben, weil der Hamburger Flughafen zeitweilig verschärfte Kontrollen durchführte. Kein Wunder, nachdem nicht nur die 20 wichtigsten Staats- und Regierungschefs mit ihren Beratern, sondern leider neben friedlichen Gegendemonstranten auch zahlreiche Krawall-Chaoten in der Stadt waren. Auch kann eine sogenannte akute Terrorlage dazu führen, dass Vorschriften ad hoc verschärft werden. So geschehen in Paris 2015 und Barcelona 2017 nach schweren Anschlägen.

Grundsätzlich ist die Rechtslage in den meisten Staaten der EU so, dass man jederzeit seine Identität nachweisen muss. Dabei reichen Krankenversicherungskarten, Führerscheine oder Steuerkarten nicht aus. Der hier so genannte Personalausweis, oftmals auch Identitätskarte (Identity Card) genannt, ist als Minimum immer mitzuführen. In vielen südlichen Regionen empfiehlt es sich zwar, diese Dokumente im Hotelsafe zu lassen, dazu muss man sie aber zunächst überhaupt mitführen. Der Reisepass kann übrigens immer als Ersatz für einen Personalausweis mitgeführt werden, dieses Dokument ist „stärker“.

Ein Blick auf das Ablaufdatum des heutzutage nicht mehr oft benötigten Reisepasses empfiehlt sich dennoch deutlich vor einer Reise, denn oftmals müssen diese Dokumente eine Mindestgültigkeit von sechs Monaten ab geplantem Ausreisetermin im Zielland aufweisen. Dies gilt analog dazu auch für den Personalausweis. Falls man auch die beschleunigte Bestellung über die Bundesdruckerei nicht mehr vor Abreise durchführen kann, so stellen einem die Bundespolizisten vor Abflug einen Ersatzausweis für derzeit 8 Euro aus. Bedingung ist, dass man den abgelaufenen bzw. demnächst ablaufenden Ausweis oder Pass vorlegen kann. Allerdings ist dies je nach Zielland keine Garantie, dass man damit ein- bzw. wieder ausreisen kann. Dies gilt weniger für den europäischen Schengenraum, aber z.B. für die beliebten Reiseziele Türkei und Ägypten. Dann hilft – erfolgreiche Einreise vorausgesetzt – nur noch, sich in der eigenen Botschaft oder einem Konsulat ein Ersatzdokument zu beschaffen. Dies ist aber umständlich und vergleichsweise sehr teuer. Auf Geschäftsreisen hat man dazu ohnehin keine Zeit und während eines Urlaubs möchte man doch nicht ausgerechnet in einer Behörde schlangestehen, bis ein Beamter zahllose Dokumente abgestempelt hat, während die Hotelnachbarn im Pool schwimmen oder an der Beach-Bar sitzen.

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Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de