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Ferienzeit – schönste Zeit? Oft nicht für die Eltern von Schulkindern

Wer erinnert sich nicht an die Sommerferien, damals während der eigenen Schulzeit. Kein Unterricht, keine Hausaufgaben, schlicht die große Freiheit.

Für die Eltern ist diese Zeit aber Jahr für Jahr ein großes Problem, denn allein die in Deutschland üblichen sechs Wochen entsprechen bereits dem Jahressoll an Urlaubstagen. Gut, wenn die Großeltern einen Teil dieser Zeit übernehmen können, oder Sportvereine Jugendcamps anbieten. Dennoch bleiben immer, und das nicht nur in den großen Ferien, immer ungeklärte Betreuungszeiten durch die Eltern selbst zu füllen. Zudem möchte man die Zeit nutzen um mit den eigenen Kindern und auch dem Partner Freizeit zu verbringen, meist zu verreisen.

Ergeben sich aus diesem Wunsch Rechtsansprüche für Mitarbeiter von schulpflichtigen Kindern?

Nicht unbedingt, bzw. nicht unter jeder Garantie. Grundsätzlich ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt, dass zum einen Arbeitnehmer dazu verpflichtet sind, so frühzeitig wie möglich ihre Urlaubswünsche anzumelden, zum anderen die Arbeitgeber bei der Genehmigungsprüfung soziale Aspekte zu berücksichtigen haben. Hier treffen zwei Rechtsgüter aufeinander. Der Betrieb muss ohne größere Probleme weiterlaufen können, die Arbeitnehmer haben ein Recht auf Erholung mittels Urlaub. Bei einer 5-Tage-Woche sind dies mindestens 20 Werktage, bei 6 Tagen pro Woche, etwa im Einzelhandel, sind dies mindestens 24 Tage pro Jahr. Tarif- und Einzelverträge sehen oft noch zusätzliche freie Werktage vor.

Besonders in kleinen Betrieben ist oft größte Not, vor allem im feiertagsarmen Sommer. Zudem sind eigene Kinder nicht das einzige Kriterium bei der Sozialauswahl am Urlaubsplaner. Wer z.B. mit einer Lehrkraft verheiratet ist, kann auch nur in den Ferien mit dieser gemeinsam in den Urlaub fahren. Dies ist im Paragraph 7 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt. Hier ist arbeitgeberseitig Fingerspitzengefühl gefragt, eine langfristige Planung empfiehlt sich unter Einbindung der ganzen Abteilung bzw. des Betriebs, wenn dieser klein ist. Kinderlose Arbeitnehmer freuen sich meist an den günstigen Reiseangeboten außerhalb der Ferienzeiten und sind in der Regel flexibel, übernehmen gerne die Urlaubsvertretung in Ferienzeiten.

Bei vielen Arbeitnehmern, die auf Schulferien angewiesen sind, hilft nur eine Stückelung der Ferien, damit jeder Mitarbeiter die Chance hat, während der Schulferien Urlaub zu nehmen. Oftmals können Wünsche von mehreren Wochen am Stück nicht gewährt werden. Hier ist Kreativität auf allen Seiten gefragt. Eventuell kann ein wechselnder Anspruch auf Ferienzeiten über ein Kalenderjahr hinaus eine Lösung sein.

Erfreulich ist, dass viele Städte und Gemeinden auf die seit Längerem bestehende Situation von zwei oft notgedrungen berufstätigen Elternteilen reagiert haben und das betreute Freizeitangebote für ihre minderjährigen Bürger massiv ausgeweitet haben.

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Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de