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Erneute Rentenreform: welche Pläne verfolgt die Regierung und sind sie diesmal nachhaltig?

Nicht nur das Jahr, sondern perspektivisch auch die laufende Legislaturperiode neigt sich dem Ende entgegen. Erfahrungsgemäß beginnen Wahlkämpfe zum Bundestag immer früher, was oftmals zum Stillstand bzw. zur reinen Verwaltung durch die Bundesregierung führt, weil sich keine Seite mehr eine Blöße geben will. Diesmal scheint es anders zu sein, denn zum einen stehen im Frühjahr 2017 wichtige Landtagswahlen an, zum anderen ist der Kampf um die Stimmen der stetig wachsenden Gruppe der Rentner unter Umständen entscheidend für den Wahlerfolg der eigenen Partei.

 

Wenig verwunderlich, dass die sozialdemokratische Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles ihre am Anfang der Wahlperiode ausgegebenen und auch im Koalitionsvertrag niedergeschriebenen Vorhaben weitestgehend umsetzen möchte. Nach der sog. Mütterrente und der Rente mit 63 fehlt aber noch der schon lange angekündigte große Wurf bei der langfristigen Sicherung der Altersbezüge mehrerer Generationen.

 

Innerhalb der Großen Koalition besteht angesichts der nicht mehr wegdiskutierbaren Fakten in Bezug auf die demographische Entwicklung sowie der anstehenden dramatischen Umwälzungen in der Arbeitswelt durch weitere Digitalisierung und Automatisierung weitgehend Einigkeit darüber, dass massiver Handlungsbedarf besteht und es nicht genügt, an ein paar Stellschrauben zu drehen. Wenn nicht bald gegengesteuert wird, bleiben der Legislative nur noch zwei Optionen: entweder muss der Beitrag der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab spätestens 2022 deutlich steigen, oder aber das Rentenniveau wird unaufhaltsam sinken und um das Jahr 2030 für Neurentner nur mehr ca. ein Drittel ihres vorherigen Einkommens ausmachen. Dass breitschichtige Altersarmut die Folge wäre und auch die betrieblichen und privaten Säulen der Altersvorsorge diese Lücke nicht ganz schließen können, bestreitet mittlerweile keine Partei mehr. Die Sozialverbände haben mehr als 20 Jahre lang gewarnt, herausgekommen sind aber meist nur halbherzige Korrekturen, was auch an Wiederständen bestimmter Interessengruppen lag.

 

Je mehr Zeit verstreicht, umso umfassender müssen zwangsläufig die Maßnahmen ausfallen. Derzeit kommuniziert das Nahles-Ministerium folgende Aspekte:

 

„Doppelte Haltelinie“ bei Rentenbeitrag und Rentenniveau

Der Beitragssatz für die Rentenkasse soll bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Gleichzeitig soll das Rentenniveau bis 2020 nicht unter 46 Prozent und bis 2030 nicht unter 43 Prozent sinken. Als Rentenniveau wird die gesetzliche Rente bezeichnet, die der sogenannte Eckrentner im Vergleich zum Durchschnittseinkommen bezieht. Experten erwarten jedoch, dass die Renten danach deutlich geringer ausfallen, sofern nicht der Gesetzgeber eingreift. Bei den Beitragssätzen droht ein Anstieg von derzeit 18,7 Prozent auf über 23 Prozent im Jahr 2045.

 

Einbezug von Selbstständigen

Die Bundesarbeitsministerin möchte weitere Personenkreise in die gesetzliche Rentenkasse einbeziehen. So sollen auch Selbstständige pflichtversichert werden. Vor allem Kleingewerbetreibende verfügen über eine mangelhafte oder gar keine Rentenabsicherung. Statt Bürgerversicherung heißt das Konzept bei Nahles nun „Erwerbstätigenrente“.

 

Anrechnung von Betriebs- und Riester-Renten

Für Geringverdiener lohnt sich die zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge meist nicht, weil Leistungen in der Rente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Dafür will Frau Nahles nun einen Sockelbetrag einführen, der grundsätzlich unangetastet bleibt, damit dieser Personenkreis eine eigene Vorsorge betreibt.

 

Förderung der Betriebsrenten

Bislang wird die betriebliche Altersvorsorge vor allem in Kleinbetrieben nicht genutzt. Geplant ist unter anderem ein sogenanntes Opt-Out-Modell. Jeder Beschäftigte würde automatisch einen Teil des Gehalts in die Betriebsrente zahlen müssen, es sei denn, man entscheidet sich ausdrücklich dagegen. Zudem sollen Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn sie eine arbeitgeberfinanzierte Vorsorge für Beschäftigte mit einem geringen Monatseinkommen einrichten.

 

Angleichung der Ost-West-Renten

Frau Nahles will zudem das Rentenniveau in den ostdeutschen Bundesländern an das Westniveau angleichen. Dazu sieht ihr Konzept Mehrausgaben von zunächst 1,8 Milliarden Euro pro Jahr und ab 2020 dann in Höhe von 3,9 Milliarden Euro pro Jahr vor. Alternativ könnte man künftige Rentenerhöhungen abwarten. Durch die stärkeren Rentenanpassungen im Osten gleicht sich das Niveau der Ostrenten ohnehin den Westrenten an.

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