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Das Teilzeit-Märchen

Vor dem Hintergrund der knapper werdenden Fachkräfte und ganz allgemein zur Vereinbarkeit von Kindern und Beruf kommt immer wieder die Frage auf, wie man Mütter in Elternzeit wieder schneller in den Arbeitsmarkt integrieren könnte.

Nun gibt es ja seit einiger Zeit ein Recht auf Teilzeit. Das gilt allerdings nur wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Diese Gründe sind zwar vom Gesetzgeber recht eng gesteckt, im Endeffekt wird sich aber manch einer, meist Rückkehrer aus der Elternzeit, genau überlegen, ob sich der Gang zum Arbeitsgericht lohnt und man sich so eventuelle Aufstiegschancen verbauen will.

Apropos Aufstiegschancen. Mir sind (ganz persönlich, da ich keine offiziellen Daten habe) kein einziger Fall bekannt, in dem jemand in Teilzeitarbeit aufgestiegen wäre oder sich in der Karriere in irgendeiner Weise bewegt hätte. Prinzipiell sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter in Teilzeit genauso zu berücksichtigen und auch Dinge wie Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten. In der Realität wird man häufig übersehen. Wobei das oft nicht einmal bösartig geschieht. Wenn zum Beispiel Team Meetings meistens nachmittags stattfinden und die Teilzeitkraft halt nur vormittags arbeitet, ist sie ganz schnell nicht mehr richtig involviert ohne dass jemand die ausschließen wollte (oder es auch nur merken würde). Hier hilft nur, achtsam zu sein, und eventuell darauf zu dringen, althergebrachte Abläufe vielleicht mal zu ändern.

Das große Problem ergibt sich aber, von typischen Aushilfsjobs mal abgesehen, wenn man von vornherein auf Arbeitssuche ist, und aus was für Gründen auch immer nicht Vollzeit arbeiten kann oder will.

Teilzeitstellen sind rar. Teilzeitstellen die für jemanden mit guter Ausbildung und Berufserfahrung interessant wären sind rarer. Daran ändert auch die Tatsache, dass Unternehmen jede Stelle prinzipiell auch als Teilzeitstelle ausschreiben müssen nichts.

Eine schnelle Suche bei einem namhaften Stellenportal im IT Bereich fördert wenn man Teilzeit anklickt eine lange Liste an Werkstudentenstellen zutage. Eine Assistentenstelle. Das war’s.

Nun kann man frech davon ausgehen, dass auch die ausgeschriebenen Vollzeitstellen prinzipiell als Teilzeit angetreten werden könnten und sich trotzdem bewerben. Hier scheitert man aber oft schon am ersten anderen Bewerber, der bereit ist Vollzeit zu arbeiten. Es ist sicher ein Einzelfall, aber hier lässt sich die Anekdote von dem sogenannten Kennenlerngespräch, bei dem es nur darum ging, wieviel (möglichst viel) man denn bitte arbeiten kann und wie wenig flexible Arbeitszeitmodelle dem Vorgesetzten ins Konzept passen.

Hat man dann eine Stelle ergattert, bei der Grundsätzlich Teilzeit möglich oder (aus Kostengründen, oder weil sich vom arbeitsaufkommen keine Ganztagsstelle lohnt) eine Zusage auf Teilzeit ergibt sich das nächste Problem: die Arbeitszeitverteilung. Es macht durchaus einen Unterschied, ob man täglich vier Stunden, oder an zwei Tagen voll und einen Tag halb arbeitet. Meist gibt es eindeutige Vorlieben auf beiden Seiten, die unter einen Hut zu bringen sind, wobei meist auch noch äußere Faktoren, wie die Möglichkeiten der Kinderbetreuung und dem betrieblichen Ablauf berücksichtigt werden müssen.

Einige Jahre später, wenn die Arbeitskraft gerne aus der Teilzeitecke heraus will, ist das mit der Aufstockung dann wieder ein ganz neues Problem.

Zusammenfassend kann man sagen, es tut sich was, aber die Entwicklung geht teilweise sehr schleichend voran. Das Gesetz ist sicher wichtig, um aufzuzeigen dass Teilzeitarbeit gut und gewollt ist, aber bis das Stigma eines Arbeitsverhältnisses zweiter Klasse verschwindet, wird es wohl noch eine Weile dauern.

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Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de