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Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG): Konkreter Verdacht auf Scheinbewerbungen!

Seit mehr als acht Jahren gilt in Deutschland nun das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), welches u.a. den Zweck hat, Diskriminierungen bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern durch Arbeitgeber zu sanktionieren und dadurch idealerweise zu vermeiden.
So darf niemand mehr z.B. wegen seines Glaubens, seines Geschlechts, seiner Hautfarbe oder seines Alters gewissermaßen aussortiert werden, wenn Personalabteilungen aus den eingehenden Bewerbungen auf eine Stelle ihre Auswahl treffen. Dieses Gesetz hat sich weitgehend bewährt, wie Statistiken zeigen. Die Beschäftigungsquote der Menschen ab 55 Jahren und auch von Frauen, ob mit oder ohne eigene Kinder, ist in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Daran wird auch der zunehmende Fachkräftemangel und damit einhergehend die kleiner gewordene Bewerberauswahl seinen Anteil haben, dennoch haben die Arbeitgeber hierzulande in aller Regel professionell auf das Gesetz reagiert und es gab weitgehend keine Probleme mit der Umsetzung.

 

Allerdings bringt die im Gesetz enthaltene Klagemöglichkeit es mit sich, dass sich ein „Geschäftszweig“ etablieren konnte. Dies nicht im von Gegnern dieses Gesetzes befürchteten großen Stil, aber Gerichte müssen im Laufe von Verhandlungen immer wieder feststellen, dass klagende Bewerber als sogenannte „AGG-Hopper“ eigentlich gar kein Interesse an einer bestimmten Stelle haben, sondern lediglich einen Schadensersatz dafür erhalten möchten, dass sie nicht berücksichtigt wurden. Wenn eine Bewerbung schon nur zu dem Zweck, einen finanziellen Ausgleich gerichtlich durchzusetzen abgesendet wurde, ist dies ein Fall von gewerbsmäßigem Betrug! Dies aber juristisch nachzuweisen ist sehr schwer. In München bahnt sich nun ein interessanter Prozess an. Immerhin hat nun ein Staatsanwalt Anklage erhoben, weil der konkrete Verdacht auf solche systematisch vorgetäuschten Bewerbungen besteht.

 

Einem Münchener Rechtsanwalt wird eben dieser gewerbsmäßige Betrug vorgeworfen, wie das angerufene Gericht in München bestätigte. Dabei soll es bei mehr als 20 Unternehmen zu tatsächlichen Schädigungen durch Betrug gekommen sein, zudem wurde bei fast 100 weiteren Unternehmen versucht, solche fingierten Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dieser Klage gingen umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei in den vergangenen Monaten voraus, die sich zunächst auf eine deutlich höhere Fallanzahl erstreckten. Oftmals werden solche ähnlich gelagerten Fälle gar nicht gerichtsmassig, weil sich Arbeitgeber aus Furcht vor einer negativen Öffentlichkeit und noch höheren Kosten im Vorfeld mit dem Anwalt eines Klägers aus dem Bewerberumfeld außergerichtlich einigen. Somit gibt es eine hohe Dunkelziffer und der Nachweis ist schwierig.

 

Bei der Münchener Staatsanwaltschaft ist man überzeugt, dass der Rechtsanwalt sich durch Scheinbewerbungen eines Familienangehörigen eine „dauerhafte Erwerbsquelle von einigem Umfang“ habe verschaffen wollen. Die zuständige Strafkammer muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Der beschuldigte Rechtsanwalt möchte sich einstweilen nicht zu den Vorwürfen äußern.

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Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de