Die top-jobs-europe Consulting GmbH ist eine international tätige Personalberatung. Wir sind seit über drei Jahrzehnten am Markt tätig und gehören zu den festen Größen im Recruiting von Fach- und Führungskräften.

2017 könnten die Sozialabgaben wieder auf über 40 % steigen

Der Ansatz der Großen Koalition von 2005 bis 2009 war gut und richtig: die Gesamtbelastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland sollte nachhaltig auf unter 40 % gedrückt werden. Dies konnte – unterbrochen durch die Jahre nach der Wirtschaftskrise 2009 bis 2011 auch mit dem Jahr 2008 bis einschließlich heuer erreicht werden. Neben den dauerhaft niedrigen Beiträgen zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung wurde der Beitragssatz zur Krankenversicherung mittels mehrerer Reformen einigermaßen stabil gehalten und der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt planmäßig nur moderat an. Damit könnte aber bald Schluss sein. Schon jetzt liegen wir mit 39,8 % nahe an dieser magischen Grenze, die meisten Arbeitnehmer sogar bereits drüber. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist schon länger nicht mehr paritätisch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt, der sogenannte Zusatzbeitrag wurde zum Jahreswechsel auf 2015 lediglich auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und ist seitdem je nach Kasse und deren Finanzlage variabel. Auch zahlen seit mehr als 10 Jahren kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Lebensjahren alleine einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,25 % extra. Nun wird der allgemeine Pflegebetragssatz um 0,2 Prozentpunkte vom Bruttoeinkommen eines jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum neuen Jahr 2017 steigen. Dies ist mit der jüngsten Pflegereform bereits beschlossen. Im Gegenzug erhalten Demenzkranke nun endlich eine fachgerechte Versorgung auf rechtlicher Grundlage.

 

Aber auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich jetzt schon ein erneuter Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte ab. Entlastungen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind diesmal aber nicht zu erwarten. Im Gegenteil muss man froh sein, dass auf Grund der guten Beschäftigungslage und der noch berufstätigen Generation der „Baby Boomer“ diese beiden Sätze zumindest in den kommenden drei Jahren stabil bleiben. Den Krankenkassen laufen aber trotz zahlreicher Kostenbremsen, Krankenhausschließungen und neuer Rabattverträge mit Pharmaunternehmen die Kosten davon, das seit Einrichtung des Gesundheitsfonds angewachsene Finanzpolster ist weitgehend abgeschmolzen.

 

Das alles ist im Gegensatz zu anderen Entwicklungen zwar auf den ersten Blick nicht dramatisch, denn noch vor zehn Jahren summierten sich die Beitragssätze der Sozialkassen auf 42 Prozent.

Der Arbeitgeberverband warnt in seiner neusten Aussendung aber vor der weiteren Entwicklung:  „Die weitgehend stabile Sozialabgabenlast darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die große Koalition von der guten Finanzlage der Sozialversicherung zu einer teuren und zum Teil rückwärtsgewandten Sozialpolitik hat verleiten lassen, deren Kosten erst zeitverzögert vollständig zu Tage treten werden“, heißt es in einem Beitrag der Zeitschrift „Soziale Selbstverwaltung“. Dazu gehören auch Prestigeprojekte der aktuellen Regierungskoalition wie etwa die Rente mit 63 oder auch die Mütterrente. Dies mag sozial gerecht sein, geht aber mit Kostensteigerungen für eine lange Zeitspanne einher.

 

Der Bundesregierung ist es zwar laut wiederholter Stellungnahmen wichtig, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erhalten bleibt oder sogar gestärkt wird. Das Kernproblem ist, dass die jüngst gedrehten Stellschrauben stets zu einer einseitigen Belastung des Faktors Arbeit durch Finanzierung über die Sozialbeiträge führen. Von der Errichtung des übrigens auch umstrittenen Pflegevorsorgefonds bei der Bundesbank abgesehen, habe die Bundesregierung kaum etwas unternommen, um die sozialen Sicherungssysteme auf den demographischen Wandel vorzubereiten.

Vielmehr wurden gemäß Berechnungen der Arbeitgeberverbände für die aktuelle Legislaturperiode und darüber hinaus insgesamt schon Leistungsausweitungen von 87 Milliarden Euro beschlossen worden. Die langfristige Finanzierbarkeit der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung werde dadurch erheblich belastet. Allein 2017 summieren sich die Kosten der neuen Leistungen auf 19,7 Milliarden Euro, welche sich ziemlich gleichmäßig auf das Arbeits- und das Gesundheitsressort aufteilen lassen.

 

Außerdem werden die Kostensteigerungen nicht nur direkt über Erhöhung von Beitragssätzen, sondern auch indirekt über Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen gegenfinanziert. Dies betrifft dann ab nächsten Jahr Einkommen von ca. EUR 55.000,00 p.a. bei der Kranken- und Pflegeversicherung, bzw. von ca. EUR 66.000,00 bei den Arbeitslosen- und Rentenversicherungen. Wer darüber verdient, dessen Abgaben (und des Arbeitgebers!) bleiben gedeckelt gleich, wer aber nahe an diesen Grenzen verdient, hat die gerechnet höchste Belastung innerhalb der insgesamt mehr als 40 Millionen Berufstätigen. Leider sind in Deutschland auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, sofern diese Leistungen noch gewährt werden, von der Sozialversicherungspflicht voll betroffen.

 

Hingegen nicht in die Sozialabgabenlast hineingerechnet werden die rein von den Arbeitgebern finanzierten Sozialleistungen, etwa die Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung, die Umlagen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft sowie die Insolvenzgeldumlage.

Haben sie Fragen? Bitte kontaktieren Sie unseren Ansprechpartner.

Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de